Wiedereröffnung am 8. Juni 2020

Das Team des Papiliorama freut sich sehr auf die Wiedereröffnung am 8. Juni um 09.00 Uhr. Nach einer schier endlos scheinenden Zeit der Schliessung ist es nun soweit; die Türen können wieder geöffnet werden.

Die vom Bund vorgeschriebene Maximaufenthaltszahl von Besuchern, welche sich im Papiliorama aufhalten dürfen, führt dazu, dass am möglicherweise regnerischen Wochenende vom 6. / 7. Juni die Pforten aus Respekt vor einer zu grossen Anzahl von Besuchern noch nicht geöffnet werden. Sie müssten eventuell lange warten oder aber gar nicht eintreten können. Auch das Wohl der Tiere, soll respektiert werden; sie sollen sich nach dem langen Publikumsentzug sanft wieder an die Anwesenheit von Besuchern gewöhnen können.

Die Wiedereröffnung basiert auf dem Branchenkonzept für Zoologische Gärten, Tierparks und Wildparks. Der Besuch ist dabei praktisch ungehindert möglich, es gelten aber die bereits bekannten Hygiene- und Abstandsregeln, welche einerseits mit wiederkehrenden Hinweisen und andererseits mit der Möglichkeit der Händedesinfektion im ganzen Haus sichergestellt werden.

Besucherinformationen

Die Massnahmen des Bundes führen zu folgenden Änderungen beim Besuch des Papiliorama:

  • Pro 4m2 darf sich eine Person im Papiliorama aufhalten. Insgesamt rund 1’000 Personen können somit gleichzeitig die Anlage betreten. Warteschlangen sollten, wo möglich vermieden werden. Um dies sicherzustellen, werden überall Abstandsmarkierungen angebracht und im Restaurationsbereich werden nur Sandwiches, Getränke und Snacks verkauft.
  • Damit die Besucher jederzeit darüber informiert sind, wie viele Gäste sich im Papiliorama aufhalten, wird auf der Startseite der Webseite ein Echtzeitzähler der anwesenden Personen aufgeschaltet. Die Besucher können sich somit immer darüber informieren, ob sich ein langer Anfahrtsweg lohnt oder nicht.

Wir bitten alle Besucher, die Mitarbeitenden des Papiliorama bei der Umsetzung der Schutzmassnahmen zu unterstützen und freuen uns alle sehr, die Schönheiten der Natur wieder zeigen zu dürfen.